[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bkleingg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bkleingg","Bundeskleingartengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1983-02-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbkleingg\u002Fxml.zip",9778310,"§ 18","18","Überleitungsvorschriften für Lauben","Überleitungs- und Schlußvorschriften","(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden.\n(2) Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Befugnis des Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unberührt, soweit andere Vorschriften der Wohnnutzung nicht entgegenstehen. Für die Nutzung der Laube kann der Verpächter zusätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen.","BKLEINGG - Überleitungs- und Schlußvorschriften - § 18 Überleitungsvorschriften für Lauben\n\n(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden.\n(2) Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Befugnis des Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unberührt, soweit andere Vorschriften der Wohnnutzung nicht entgegenstehen. Für die Nutzung der Laube kann der Verpächter zusätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Überleitungsvorschrift für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Überleitungsvorschriften für bestehende Kleingärten","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Begründung von Kleingartenpachtverträgen durch Enteignung","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Stadtstaatenklausel","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Aufhebung von Vorschriften","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20a","Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands","20a",[],false]