[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bkompv-anlage-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bkompv","Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-05-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbkompv\u002Fxml.zip",9778358,"Anlage 5","anlage-5","(zu § 9 Absatz 3 und 4)",null,"(Fundstelle: BGBl.\nI 2020, 1127 - 1135)\nAusgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen.\nSie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein.\nErsatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen.\nSie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4).\nBei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.A.Räumlich-funktionale AnforderungenSchutzgüter\tFunktionen (sieheim Einzelnen Anlage 1)\tMaßgaben zum Ausgleich und Ersatz\tRäume, in denen die Ausgleichs- maßnahmen durchzuführen sind\nBiotope\tVielfalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen\tWiederherstellung\u002FNeuschaffung\u002FOptimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen\u002F-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw.\nWiederherstellung sind Biotope zu wählen, die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Nährstoffentzug Wiedervernässung Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.\nB.\nAufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz) wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z.\nB. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen\tin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z.\nB.\nWaldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)\nTiere\tVielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt\tWiederherstellung\u002FOptimierung\u002FNeuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Reviergrößen\u002FMinimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en) Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)\u002FPopulation(en)\u002FMetapopulation(en) artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher WiederherstellbarkeitMögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung\u002FAufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)\tin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)\u002FPopula- tion(en)\nEntwicklung\u002FWiederherstellung\u002FNeuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate) Reaktivierung\u002FSchaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\nPflanzen\tVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt\tWiederherstellung\u002FOptimierung\u002FNeuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale artspezifischen Standortbedingungen EntwicklungszeitenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z.\nB.\nOffenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen) Wiederherstellung von Lebensräumen Maßnahmen zur Wiederansiedlung\u002FUmsiedlung von Pflanzenarten (z.\nB.\nEntnahme und Ausbringung von Diasporen) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\tin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen\nBoden\tnatürliche Bodenfunktionen\tWiederherstellung\u002FOptimierung der BodenfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\tin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen\nVielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes\tWiederherstellung\u002FOptimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen\u002FBodenformen\u002FGeotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch: Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z.\nB.\nSand- und Kalksteinfelsen Sicherung von z.\nB.\nLösssteilwände in Hohlwegen\tin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen\nWasser\tFunktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben\tMaßnahmen zur Verbesserung\u002FWiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z.\nB.\nAufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren) Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z.\nB. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z.\nB.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw.\nBiotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)\tin dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld\nFunktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben\tVerbesserung\u002FWiederherstellung der GrundwasserfunktionenMögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.: Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Reduzierung\u002FBeseitigung von Grundwasserverschmutzungen z.\nB. durch AltlastensanierungMögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.: Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser\tin dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter, -einzugsgebiet\nWiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen\nHochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt (Retentionsfunktion)\tOptimierung\u002FWiederherstellung der Hochwasserschutz- und RetentionsfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf.\nInfiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z.\nB.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle Extensivierung der Auenutzung Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken Vorlandmanagement in den Deichvorländern\tin dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers\nBiotope\tVielfalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen\tWiederherstellung\u002FNeuschaffung\u002FOptimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen\u002F-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw.\nWiederherstellung sind Biotope zu wählen, •die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und\n•die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.\nMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Nährstoffentzug\n•Wiedervernässung\nin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z.\nB.\nWaldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)\n•Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.\nB.\nAufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz)\n•wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\n•Im marinen Bereich z.\nB. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen\nTiere\tVielfalt vonTierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt\tWiederherstellung\u002FOptimierung\u002FNeuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von •Reviergrößen\u002FMinimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)\n•Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)\u002FPopulation(en)\u002FMetapopulation(en)\n•artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher Wiederherstellbarkeit\nMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Optimierung\u002FAufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)\n•Entwicklung\u002FWiederherstellung\u002FNeuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)\n•Reaktivierung\u002FSchaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\nin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)\u002FPopula- tion(en)\nPflanzen\tVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt\tWiederherstellung\u002FOptimierung\u002FNeuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von •Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale\n•artspezifischen Standortbedingungen\n•Entwicklungszeiten\nMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z.\nB.\nOffenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen)\n•Wiederherstellung von Lebensräumen\nin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen\n•Maßnahmen zur Wiederansiedlung\u002FUmsiedlung von Pflanzenarten (z.\nB.\nEntnahme und Ausbringung von Diasporen)\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\nBoden\tnatürliche Bodenfunktionen\tWiederherstellung\u002FOptimierung der Bodenfunktionen Mögliche Maßnahmen sind u. a.: •Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)\n•Entfernen von Überschüttungen\n•Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums\n•Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration\n•Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren\n•Nutzungsextensivierung\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\nin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen\nVielfalt von Bodentypenund Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes\tWiederherstellung\u002FOptimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen\u002FBodenformen\u002FGeotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch: •Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren\n•Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen\n•Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind\n•Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z.\nB.\nSand- und Kalksteinfelsen\n•Sicherung von z.\nB.\nLösssteilwände in Hohlwegen\nin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen\nWasser\tFunktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächen- gewässer einschließlich der natürlichen Selbstreini- gungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben\tMaßnahmen zur Verbesserung\u002FWiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)Mögliche Maßnahmen sind u. a.:•Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z.\nB.\nAufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren)\n•Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z.\nB. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung\n•Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern\n•Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern\nin dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld\n•Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z.\nB.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen\n•Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\n•Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw.\nBiotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern\n•Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen\n•Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)\nFunktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben\tVerbesserung\u002FWiederherstellung der GrundwasserfunktionenMögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:•Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\n•Reduzierung\u002FBeseitigung von Grundwasserverschmutzungen z.\nB. durch Altlastensanierung\nMögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:•Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)\n•Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser\n•Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen\n•Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen\nin dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter, -einzugsgebiet\nHochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Ab-flusshaushalt(Retentionsfunktion)\tOptimierung\u002FWiederherstellung der Hochwasserschutz- und RetentionsfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)\n•Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf.\nInfiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung\n•Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet\nin dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers\n•Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern\n•Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen\n•Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern\n•Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z.\nB.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle\n•Extensivierung der Auenutzung\n•Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen\n•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\n•Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes\n•Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken\nVorlandmanagement in den Deichvorländern\nB.Berücksichtigung von EntwicklungszeitenSofern die Entwicklungszeit bis zur Erreichung des Zielzustandes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 30 Jahre überschreitet, ist eine Vergrößerung der Maßnahmenfläche um 25 Prozent erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag).Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen.\nDie beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen.Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich.Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw.\nAusgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen.Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene AusgangsbiotoptypenZielbiotop\tAusgangsbiotope (mögliche Maßnahmentypen)\tEntwicklungszeit\tTimelag-Aufschlag, kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen\nBuchen-(misch-)wälder frischer, basenreicher Standorte (alte Bestände)\tBuchen-Mischbestand (Entnahme gebietsfremder Baumarten, Freistellung Altbaumarten)\t\u003C 30 Jahre\t–\nFichtenforst (Unterpflanzung mit Buchen, später Entnahme der Fichten)\t30 bis 100 Jahre\tTimelag-Aufschlag erforderlich\nAcker (Aufforstung von Buchenwäldern)\t> 100 Jahre\tTimelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer Entwicklungszeit\u003C 30 Jahre erforderlich\nBruchwälder (alte Bestände)\tentwässerter, eutrophierter Bruchwald (Wiedervernässung, Nutzungsverzicht)\t\u003C 30 Jahre\t–\nWeichholzauenwälder (junge bis mittelalte Bestände)\tkrautige Uferflur am Gewässer (ggf.\nVerbesserung der Überflutungssituation, Initialpflanzung von Weiden, Sukzession)\t\u003C 30 Jahre (junge bis mittelalte Bestände)\t–\n30 bis 100 Jahre (alte Bestände)\tTimelag-Aufschlag erforderlich\nNiedermoore mit Torfen\tbrachgefallene, ehemals extensiv genutzte Niedermoorstandorte (regelmäßige Mahd, ggf.\nWiedervernässung)\t\u003C 30 Jahre\t–\nintensiv genutztes Feuchtgrünland (Wiedervernässung, Aushagerung, regelmäßige Mahd)\t30 bis 100 Jahre\tTimelag-Aufschlag erforderlich\nHochmoor-, Zwischen- und Übergangsmoorstandorte (einschl.\nMoorgewässer und -gehölze)\tMoordegenerationsstadium mit Zwergsträuchern und Resten von Fichtenforst (Rodung und Wiedervernässung, Sukzession, ggf.\nEntwicklungspflege)\t> 100 Jahre\tTimelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer Entwicklungszeit\u003C 30 Jahre erforderlich\nnaturnahe Fließgewässer\tanthropogen mäßig beeinträchtigtes Fließgewässer (Beseitigung von Sohlabstürzen, verrohrten Durchlässen und Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik)\t\u003C 30 Jahre\t–\nanthropogen stark beeinträchtigtes Fließgewässer (Renaturierung durch Rückverlegung eines längeren Fließgewässerabschnitts in das ursprüngliche Fließgewässerbett)\t\u003C 30 Jahre\t–\nGroßseggenried\tentwässertes, eutrophiertes Großseggenried (Wiedervernässung, ggf. sporadische Mahd)\t\u003C 30 Jahre\t–\nEntwicklung aus ehemaliger Kiesabbaufläche (Initialpflanzung mit standorttypischen Arten, in Abhängigkeit vom Wasserhaushalt Sukzession oder sporadische Mahd)\t\u003C 30 Jahre\t–\nHalbtrockenrasen\tbrachgefallener, verbuschter Halbtrockenrasen (Entbuschung und Beweidung)\t\u003C 30 Jahre\t–\nextensiv genutzter Acker\tintensiv genutzter Acker (keine chem.-synth.\nDüngung\u002Fnur Wirtschaftsdünger, Düngermenge begrenzen auf max. 50 % der empfohlenen Menge; kein Pflanzenschutzmitteleinsatz)\t\u003C 30 Jahre\t–","BKOMPV - Anlage 5 (zu § 9 Absatz 3 und 4) [1\u002F5]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2020, 1127 - 1135)\nAusgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen.\nSie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein.\nErsatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen.\nSie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4).\nBei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.A.Räumlich-funktionale AnforderungenSchutzgüter\tFunktionen (sieheim Einzelnen Anlage 1)\tMaßgaben zum Ausgleich und Ersatz\tRäume, in denen die Ausgleichs- maßnahmen durchzuführen sind\nBiotope\tVielfalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen\tWiederherstellung\u002FNeuschaffung\u002FOptimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen\u002F-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw.\nWiederherstellung sind Biotope zu wählen, die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Nährstoffentzug Wiedervernässung Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.\nB.\nAufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz) wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z.\nB. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen\tin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z.\nB.\nWaldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)\nTiere\tVielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt\tWiederherstellung\u002FOptimierung\u002FNeuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Reviergrößen\u002FMinimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en) Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)\u002FPopulation(en)\u002FMetapopulation(en) artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher WiederherstellbarkeitMögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung\u002FAufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)\tin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)\u002FPopula- tion(en)\nEntwicklung\u002FWiederherstellung\u002FNeuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate) Reaktivierung\u002FSchaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\nPflanzen\tVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt\tWiederherstellung\u002FOptimierung\u002FNeuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale artspezifischen Standortbedingungen EntwicklungszeitenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z.\nB.\nOffenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen) Wiederherstellung von Lebensräumen Maßnahmen zur Wiederansiedlung\u002FUmsiedlung von Pflanzenarten (z.\nB.\nEntnahme und Ausbringung von Diasporen) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\tin dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen\nBoden\tnatürliche Bodenfunktionen\tWiederherstellung\u002FOptimierung der BodenfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)\tin dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Anlage 4","(zu § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 1)","anlage-4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Anlage 3","(zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)","anlage-3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"Anlage 2","(zu § 5 Absatz 1)","anlage-2",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 6","(zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3)","anlage-6",[],false]