[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bkrg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bkrg","Bundeskrebsregisterdatengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-08-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbkrg\u002Fxml.zip",1210518,"§ 9","9","Verzeichnis der bewilligten Anträge",null,"(1) Das Zentrum für Krebsregisterdaten führt ein öffentliches Verzeichnis über die nach § 8 bewilligten Anträge. In dem Verzeichnis ist für jeden bewilligten Antrag Folgendes anzugeben: 1.Name und Anschrift des Datenempfängers,\n2.Titel des Forschungsvorhabens sowie eine kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens und des mit dem Forschungsvorhaben verfolgten Forschungsziels,\n3.nach der Veröffentlichung von Ergebnissen eine kurze Ergebnisdarstellung oder Verweise auf die Publikationen, die auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens beruhen,\n4.Kalenderjahr der Entscheidung über den Antrag.\n(2) Mit Zustimmung der Datenempfänger können weitere sachliche Angaben zum Forschungsvorhaben in das Verzeichnis aufgenommen werden. Weitere personenbezogene Angaben dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Personen in das Verzeichnis aufgenommen werden.","BKRG - § 9 Verzeichnis der bewilligten Anträge\n\n(1) Das Zentrum für Krebsregisterdaten führt ein öffentliches Verzeichnis über die nach § 8 bewilligten Anträge. In dem Verzeichnis ist für jeden bewilligten Antrag Folgendes anzugeben: 1.Name und Anschrift des Datenempfängers,\n2.Titel des Forschungsvorhabens sowie eine kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens und des mit dem Forschungsvorhaben verfolgten Forschungsziels,\n3.nach der Veröffentlichung von Ergebnissen eine kurze Ergebnisdarstellung oder Verweise auf die Publikationen, die auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens beruhen,\n4.Kalenderjahr der Entscheidung über den Antrag.\n(2) Mit Zustimmung der Datenempfänger können weitere sachliche Angaben zum Forschungsvorhaben in das Verzeichnis aufgenommen werden. Weitere personenbezogene Angaben dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Personen in das Verzeichnis aufgenommen werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Datenübermittlung und Datenbereitstellung zu Forschungszwecken","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Zusammenarbeit mit den Krebsregistern","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Datenverarbeitung und Datenübermittlung, Mitarbeit in Organisationen","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Zentrale Antrags- und Registerstelle, Schaffung einer Plattform","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Berichterstattung zum Krebsgeschehen","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Bericht über die Erfahrungen mit der bundesweiten Erfassung von Krebsregisterdaten","12",[],false]