[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-blg-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"blg","Bundesleistungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-10-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fblg\u002Fxml.zip",9778569,"§ 38","38",null,"Durchführung der Anforderung","Soll im Verteidigungsfall oder nach einer Feststellung der Bundesregierung gemäß § 1 Abs. 2 ein Verkehrsmittel nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 angefordert werden und kann der Leistungsbescheid dem Leistungspflichtigen nicht oder nicht ohne eine den Zweck der Anforderung gefährdende Verzögerung zugestellt werden, so kann die Zustellung an die in § 37 Abs. 3 bezeichneten Personen oder - wenn die Zustellung an diese Personen aus den gleichen Gründen undurchführbar wäre - an den Führer des Verkehrsmittels erfolgen. Unter denselben Voraussetzungen ist die Zustellung an den Führer des Verkehrsmittels auch bei der Anforderung von Verkehrsleistungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 zulässig, sofern die Ausführung von Verkehrsleistungen zum Gewerbebetrieb gehört oder das Fahrzeug dem Werkverkehr dient. § 37 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.","BLG - Verfahren - Durchführung der Anforderung - § 38\n\nSoll im Verteidigungsfall oder nach einer Feststellung der Bundesregierung gemäß § 1 Abs. 2 ein Verkehrsmittel nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 angefordert werden und kann der Leistungsbescheid dem Leistungspflichtigen nicht oder nicht ohne eine den Zweck der Anforderung gefährdende Verzögerung zugestellt werden, so kann die Zustellung an die in § 37 Abs. 3 bezeichneten Personen oder - wenn die Zustellung an diese Personen aus den gleichen Gründen undurchführbar wäre - an den Führer des Verkehrsmittels erfolgen. Unter denselben Voraussetzungen ist die Zustellung an den Führer des Verkehrsmittels auch bei der Anforderung von Verkehrsleistungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 zulässig, sofern die Ausführung von Verkehrsleistungen zum Gewerbebetrieb gehört oder das Fahrzeug dem Werkverkehr dient. § 37 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 37","37",{"norm_key":28,"title":16,"slug":29},"§ 36","36",{"norm_key":31,"title":16,"slug":32},"§ 35","35",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 39","39",{"norm_key":38,"title":16,"slug":39},"§ 40","40",{"norm_key":41,"title":16,"slug":42},"§ 41","41",[],false]