[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-blg-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"blg","Bundesleistungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-10-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fblg\u002Fxml.zip",9778579,"§ 48","48",null,"Durchführung der Anforderung","(1) Das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ist kostenfrei. Dem Leistungspflichtigen können jedoch Auslagen insoweit auferlegt werden, als er sie durch grobes Verschulden verursacht hat.\n(2) Auslagen, die dem Leistungspflichtigen durch das Verfahren entstanden sind, werden ihm erstattet, wenn sie zur zweckentsprechenden Wahrnehmung seiner Rechte notwendig waren und sich sein Antrag als begründet erweist.","BLG - Verfahren - Durchführung der Anforderung - § 48\n\n(1) Das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ist kostenfrei. Dem Leistungspflichtigen können jedoch Auslagen insoweit auferlegt werden, als er sie durch grobes Verschulden verursacht hat.\n(2) Auslagen, die dem Leistungspflichtigen durch das Verfahren entstanden sind, werden ihm erstattet, wenn sie zur zweckentsprechenden Wahrnehmung seiner Rechte notwendig waren und sich sein Antrag als begründet erweist.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 47","47",{"norm_key":28,"title":16,"slug":29},"§ 46","46",{"norm_key":31,"title":16,"slug":32},"§ 45","45",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 49","49",{"norm_key":38,"title":16,"slug":39},"§ 50","50",{"norm_key":41,"title":16,"slug":42},"§ 51","51",[],false]