[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-blv_2009-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"blv_2009","Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-02-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fblv_2009\u002Fxml.zip",1210796,"§ 45","45","Internationale Verwendungen","Sonstiges","Erfolgreich absolvierte hauptberufliche Tätigkeiten in einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, in der Verwaltung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union während einer Beurlaubung nach § 6 Absatz 1 der Sonderurlaubsverordnung sind besonders zu berücksichtigen, wenn Erfahrungen und Kenntnisse im internationalen Bereich für den Dienstposten wesentlich sind. Sie dürfen sich im Übrigen nicht nachteilig auf das berufliche Fortkommen der Beamtinnen und Beamten auswirken.","BLV_2009 - Berufliche Entwicklung - Sonstiges - § 45 Internationale Verwendungen\n\nErfolgreich absolvierte hauptberufliche Tätigkeiten in einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, in der Verwaltung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union während einer Beurlaubung nach § 6 Absatz 1 der Sonderurlaubsverordnung sind besonders zu berücksichtigen, wenn Erfahrungen und Kenntnisse im internationalen Bereich für den Dienstposten wesentlich sind. Sie dürfen sich im Übrigen nicht nachteilig auf das berufliche Fortkommen der Beamtinnen und Beamten auswirken.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 44","Wechsel von einem anderen Dienstherrn","44",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 43","Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern","43",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 42","Laufbahnwechsel","42",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 46","Personalentwicklung","46",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 47","Dienstliche Qualifizierung","47",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 48","Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung","48",[],false]