[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-blv_2026-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"blv_2026","Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-03-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fblv_2026\u002Fxml.zip",9778647,"§ 13","13","Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung","Vorbereitungsdienste","(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz „Anwärterin“ und „Anwärter“, in Laufbahnen des höheren Dienstes die Dienstbezeichnung „Referendarin“ und „Referendar“. Die für die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständige oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern andere Dienstbezeichnungen festlegen.","BLV_2026 - Einstellung - Vorbereitungsdienste - § 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung\n\n(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz „Anwärterin“ und „Anwärter“, in Laufbahnen des höheren Dienstes die Dienstbezeichnung „Referendarin“ und „Referendar“. Die für die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständige oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern andere Dienstbezeichnungen festlegen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst","16",[],false]