[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bmelddav_2022-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bmelddav_2022","Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbmelddav_2022\u002Fxml.zip",9778778,"§ 5","5","Abrufdaten für die Personensuche",null,"(1) Bei einem Abruf von Meldedaten in der Personensuche nach § 34a Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes stellen die durch die Länder zur Sicherstellung des automatisierten Abrufs von Meldedaten bestimmten Stellen oder die Meldebehörden folgende angeforderte Daten der aufgrund der nach § 4 mitgeteilten Auswahldaten eindeutig festgestellten Person für den Abruf bereit:\n1.\nFamilienname\t0101a bis 0105a,\n2.\tfrühere Namen\t0201a bis 0206,\n3.\nVornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens\t0301 bis 0305,\n4.\nDoktorgrad\t0401,\n5.\nOrdensname, Künstlername\t0501, 0502,\n6.\nGeburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat\t0601 bis 0606,\n7.\nGeschlecht\t0701,\n8.\tderzeitige Staatsangehörigkeiten\t1001 bis 1004,\n9.\tderzeitige und frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland den Staat, bei Wegzug in das Ausland die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat\t1200 bis 1213a, 1223, 1232, 1233,\n10.\nEinzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland\t1301 bis 1314,\n11.\tzum gesetzlichen Vertreter\t0001,\na)\tFamilienname\t0902a,\nb)\tVornamen\t0904,\nc)\tDoktorgrad\t0905,\nd)\tAnschrift\t0907a, 1200 bis 1212,\ne)\tGeburtsdatum\t0906,\nf)\tGeschlecht\t0917,\ng)\tSterbedatum\t0915,\nh)\tDatum der Beendigung der gesetzlichen Vertretung\t0916,\n12.\nFamilienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat\t1401 bis 1409,\n13.\tzum Ehegatten oder Lebenspartner\na)\tFamilienname\t1501a, 1517a,\nb)\tVornamen\t1503, 1519,\nc)\tGeburtsname\t1502b, 1518b,\nd)\tDoktorgrad\t1504, 1520,\ne)\tGeburtsdatum\t1505, 1521,\nf)\tGeschlecht\t1506, 1522,\ng)\tderzeitige Anschriften und Wegzugsanschrift\t1200 bis 1213a, 1508, 1524,\nh)\tSterbedatum\t1516, 1532,\n14.\tzu minderjährigen Kindern\na)\tFamilienname\t1601a,\nb)\tVornamen\t1603,\nc)\tGeburtsdatum\t1604,\nd)\tGeschlecht\t1604a,\ne)\tAnschrift im Inland\t1200 bis 1212,\nf)\tSterbedatum\t1605,\n15.\nSterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat\t1901 bis 1905.\nDie konkret abzurufenden Daten aus Satz 1 Nummer 1 bis 15 werden durch die abrufende Stelle bestimmt.\nZusätzlich zu den durch die abrufende Stelle konkret angeforderten Daten nach Satz 1 werden die folgenden Daten und Hinweise übermittelt: 1.zu den jeweils übermittelten Anschriften die im Melderegister nach § 52 des Bundesmeldegesetzes eingerichteten bedingten Sperrvermerke (DSMeld Datenblatt 1801a),\n2.die Tatsache, dass die Person im Inland verzogen ist, sofern die Person im Inland verzogen ist und die abrufende Stelle keine Informationen zur aktuellen Anschrift angefordert hat,\n3.die Tatsache, dass die Person unbekannt im Inland verzogen ist, sofern die betroffene Person in das unbekannte Inland verzogen ist und die abrufende Stelle keine Informationen zur aktuellen Anschrift angefordert hat,\n4.die Tatsache, dass die Person in das Ausland verzogen ist, sofern die betroffene Person in das Ausland verzogen ist und die abrufende Stelle keine Informationen zur Auslandsanschrift oder zum Wegzugsstaat angefordert hat,\n5.die Tatsache, dass die Person verstorben ist, sofern die betroffene Person verstorben ist und die abrufende Stelle keine Informationen zu den Sterbedaten angefordert hat,\n6.die Tatsache, dass die Daten der Person aus dem Datenbestand nach § 13 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes übermittelt werden.\n(2) Den in § 34 Absatz 4 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes genannten Behörden dürfen über die in Absatz 1 Satz 1 und 3 genannten Daten und Hinweise hinaus die folgenden Daten übermittelt werden:\n1.\nAusstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Seriennummer des Personalausweises, des vorläufigen Personalausweises, des Ersatz-Personalausweises oder des anerkannten Passes oder Passersatzpapieres\t1700 bis 1709,\n2.\nTatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4 des Bundesmeldegesetzes zu den Pass- und Ausweisdaten\t2301, 2302,\n3.\nDaten für waffen- und sprengstoffrechtliche Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes\t2601 bis 2604, 2801, 2802,\n4.\nDaten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesmeldegesetzes\t3001, 3002.\nDer in § 31 Absatz 7 des Geldwäschegesetzes genannten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen dürfen über die in Absatz 1 Satz 1 und 3 genannten Daten und Hinweise hinaus die Daten nach Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 übermittelt werden.\nDie konkret abzurufenden Daten aus Satz 1 Nummer 1 bis 4 werden durch die abrufende Stelle bestimmt.","BMELDDAV_2022 - § 5 Abrufdaten für die Personensuche [1\u002F2]\n\n(1) Bei einem Abruf von Meldedaten in der Personensuche nach § 34a Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes stellen die durch die Länder zur Sicherstellung des automatisierten Abrufs von Meldedaten bestimmten Stellen oder die Meldebehörden folgende angeforderte Daten der aufgrund der nach § 4 mitgeteilten Auswahldaten eindeutig festgestellten Person für den Abruf bereit:\n1.\nFamilienname\t0101a bis 0105a,\n2.\tfrühere Namen\t0201a bis 0206,\n3.\nVornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens\t0301 bis 0305,\n4.\nDoktorgrad\t0401,\n5.\nOrdensname, Künstlername\t0501, 0502,\n6.\nGeburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat\t0601 bis 0606,\n7.\nGeschlecht\t0701,\n8.\tderzeitige Staatsangehörigkeiten\t1001 bis 1004,\n9.\tderzeitige und frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland den Staat, bei Wegzug in das Ausland die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat\t1200 bis 1213a, 1223, 1232, 1233,\n10.\nEinzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland\t1301 bis 1314,\n11.\tzum gesetzlichen Vertreter\t0001,\na)\tFamilienname\t0902a,\nb)\tVornamen\t0904,\nc)\tDoktorgrad\t0905,\nd)\tAnschrift\t0907a, 1200 bis 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