[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bmelddigiv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bmelddigiv","Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbmelddigiv\u002Fxml.zip",9778802,"§ 7","7","Abruf einer beschränkten Selbstauskunft aus dem Melderegister",null,"(1) Die Verwaltungsportale können für die elektronische Erteilung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister durch die zuständige Meldebehörde nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.\nApril 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\u002F46\u002FEG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl.\nL 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) in Verbindung mit § 10 des Bundesmeldegesetzes beschränkt auf die zu der Person im Melderegister gespeicherten Daten auf Antrag der betroffenen Person bei der für die alleinigen Wohnung oder Haupt- oder Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde die folgenden Daten abrufen:  1.\nFamilienname\t0101a bis 0105a,\n2.\tfrühere Namen\t0201a bis 0206,\n3.\nVornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens\t0301 bis 0305,\n4.\nDoktorgrad\t0401,\n5.\nOrdensname, Künstlername\t0501, 0502,\n6.\nGeburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat\t0601 bis 0606,\n7.\nGeschlecht\t0701,\n8.\tzum gesetzlichen Vertreter:\t0001, 0916,\na)\tFamilienname\t0902a,\nb)\tVornamen\t0904,\nc)\tDoktorgrad\t0905,\nd)\tAnschrift\t0907a, 1200 bis 1212,\ne)\tGeburtsdatum\t0906,\nf)\tGeschlecht\t0917,\ng)\tSterbedatum\t0915,\nh)\tIdentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2709,\n9.\tderzeitige Staatsangehörigkeiten\t1001 bis 1004,\n10.\trechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft\t1101, 1104,\n11.\tderzeitige Anschriften,frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland\t1200 bis 1223,\n12.\nEinzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland\t1301 bis 1314,\n13.\nFamilienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat\t1401 bis 1409,\n14.\tzum Ehegatten oder Lebenspartner\t0001,\na)\tFamilienname\t1501a, 1517a,\nb)\tVornamen\t1503, 1519,\nc)\tGeburtsname\t1502b, 1518b,\nd)\tDoktorgrad\t1504, 1520,\ne)\tGeburtsdatum\t1505, 1521,\nf)\tGeschlecht\t1506, 1522,\ng)\tderzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde\t1508, 1524, 1200 bis 1213a,\nh)\tSterbedatum\t1516, 1532,\ni)\tIdentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2703, 2707,\n15.\tzu minderjährigen Kindern\t0001,\na)\tFamilienname\t1601a,\nb)\tVornamen\t1603,\nc)\tGeburtsdatum\t1604,\nd)\tGeschlecht\t1604a,\ne)\tAnschrift im Inland\t1200 bis 1212,\nf)\tSterbedatum\t1605,\ng)\tIdentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2704,\n16.\nAusstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte\t1700 bis 1711, 1715 bis 1719,\n17.\tdie AZR-Nummer\t1712, 1712a,\n18.\nAuskunfts- und Übermittlungssperren mit Ausnahme der Auskunftssperren nach § 51 Absatz 5 Nummer 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes\t1801 bis 1802,\n19.\tdie Tatsache, dass die betroffene Person\na)\tvon der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist\t2101 bis 2103,\nb)\tals Unionsbürger (§ 6 Absatz 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis im Inland einzutragen ist; die Gebietskörperschaft oder der Wahlkreis im Herkunftsmitgliedstaat, wo die betroffene Person zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war\t2104 bis 2106,\n20.\tdie Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts\t1102, 1103,\n21.\tdie Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2701,\n22.\tdie Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Absatz 7, § 6a Absatz 1 oder § 6a Absatz 2 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist\t2301, 2302,\n23.\tdas Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung\t2702, 2705, 2706, 2708,\n24.\tdie Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt oder ein Waffenbesitzverbot erlassen worden ist, sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis erstmals erteilt oder das Waffenbesitzverbot erlassen worden ist\t2601, 2602, 2603, 2604,\n25.\tdie Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist, sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums der erstmaligen Erteilung\t2801, 2802,\n26.\tden Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers\t3001, 3002.\nZur Aufgabenerfüllung nach Satz 1 hält die Meldebehörde für die Verwaltungsportale die dort genannten Daten zum Abruf im automatisierten Verfahren bereit.\n(2) Die Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung oder der Nebenwohnung übermittelt mit den Daten nach Absatz 1 Satz 2 die nach § 55 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes durch Landesrecht bestimmten zusätzlich gespeicherten Daten.\n(3) Die Daten von Personen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 14 und 15, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister eingetragen ist, werden nicht übermittelt.","BMELDDIGIV - § 7 Abruf einer beschränkten Selbstauskunft aus dem Melderegister [1\u002F2]\n\n(1) Die Verwaltungsportale können für die elektronische Erteilung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister durch die zuständige Meldebehörde nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.\nApril 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\u002F46\u002FEG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl.\nL 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) in Verbindung mit § 10 des Bundesmeldegesetzes beschränkt auf die zu der Person im Melderegister gespeicherten Daten auf Antrag der betroffenen Person bei der für die alleinigen Wohnung oder Haupt- oder Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde die folgenden Daten abrufen:  1.\nFamilienname\t0101a bis 0105a,\n2.\tfrühere Namen\t0201a bis 0206,\n3.\nVornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens\t0301 bis 0305,\n4.\nDoktorgrad\t0401,\n5.\nOrdensname, Künstlername\t0501, 0502,\n6.\nGeburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat\t0601 bis 0606,\n7.\nGeschlecht\t0701,\n8.\tzum gesetzlichen Vertreter:\t0001, 0916,\na)\tFamilienname\t0902a,\nb)\tVornamen\t0904,\nc)\tDoktorgrad\t0905,\nd)\tAnschrift\t0907a, 1200 bis 1212,\ne)\tGeburtsdatum\t0906,\nf)\tGeschlecht\t0917,\ng)\tSterbedatum\t0915,\nh)\tIdentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2709,\n9.\tderzeitige Staatsangehörigkeiten\t1001 bis 1004,\n10.\trechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft\t1101, 1104,\n11.\tderzeitige Anschriften,frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland\t1200 bis 1223,\n12.\nEinzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland\t1301 bis 1314,\n13.\nFamilienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat\t1401 bis 1409,\n14.\tzum Ehegatten oder Lebenspartner\t0001,\na)\tFamilienname\t1501a, 1517a,\nb)\tVornamen\t1503, 1519,\nc)\tGeburtsname\t1502b, 1518b,\nd)\tDoktorgrad\t1504, 1520,\ne)\tGeburtsdatum\t1505, 1521,\nf)\tGeschlecht\t1506, 1522,\ng)\tderzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde\t1508, 1524, 1200 bis 1213a,\nh)\tSterbedatum\t1516, 1532,\ni)\tIdentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2703, 2707,\n15.\tzu minderjährigen Kindern\t0001,\na)\tFamilienname\t1601a,\nb)\tVornamen\t1603,\nc)\tGeburtsdatum\t1604,\nd)\tGeschlecht\t1604a,\ne)\tAnschrift im Inland\t1200 bis 1212,\nf)\tSterbedatum\t1605,\ng)\tIdentifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung\t2704,\n16.\nAusstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte\t1700 bis 1711, 1715 bis 1719,\n17.\tdie AZR-Nummer\t1712, 1712a,\n18.\nAuskunfts- und Übermittlungssperren mit Ausnahme der Auskunftssperren nach § 51 Absatz 5 Nummer 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes\t1801 bis 1802,\n19.\tdie Tatsache, dass die betroffene Person\na)\tvon der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist\t2101 bis 2103,\nb)\tals Unionsbürger (§ 6 Absatz 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis im Inland einzutragen ist; 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