[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bmg-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bmg","Bundesmeldegesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbmg\u002Fxml.zip",9778863,"§ 20","20","Begriff der Wohnung","Allgemeine Meldepflichten","Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.","BMG - Allgemeine Meldepflichten - § 20 Begriff der Wohnung\n\nWohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Mitwirkung des Wohnungsgebers","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18a","Meldedatensatz zum Abruf","18a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 18","Meldebescheinigung","18",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Mehrere Wohnungen","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Bestimmung der Hauptwohnung","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht","23",[],false]