[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bmg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bmg","Bundesmeldegesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbmg\u002Fxml.zip",9778850,"§ 7","7","Meldegeheimnis","Allgemeine Bestimmungen","(1) Personen, die bei Meldebehörden oder anderen Stellen, die im Auftrag der Meldebehörden handeln, beschäftigt sind, ist es verboten, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten.\n(2) Die in Absatz 1 genannten Personen sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber über ihre Pflichten nach Absatz 1 zu belehren und schriftlich auf die Einhaltung des Meldegeheimnisses zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.","BMG - Allgemeine Bestimmungen - § 7 Meldegeheimnis\n\n(1) Personen, die bei Meldebehörden oder anderen Stellen, die im Auftrag der Meldebehörden handeln, beschäftigt sind, ist es verboten, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten.\n(2) Die in Absatz 1 genannten Personen sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber über ihre Pflichten nach Absatz 1 zu belehren und schriftlich auf die Einhaltung des Meldegeheimnisses zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Zweckbindung der Daten","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Ordnungsmerkmale","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Auskunftsrecht der betroffenen Person","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Auskunftsbeschränkungen","11",[],false]