[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bndg-11g":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bndg","Gesetz über den Bundesnachrichtendienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbndg\u002Fxml.zip",9779239,"§ 11g","11g","Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen","Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen","Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung (§ 21 Absatz 1 Satz 2) an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen gilt § 11d entsprechend mit der Maßgabe, dass die Gefahr in § 11d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 konkret ist.","BNDG - Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien - Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen - § 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen\n\nFür die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung (§ 21 Absatz 1 Satz 2) an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen gilt § 11d entsprechend mit der Maßgabe, dass die Gefahr in § 11d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 konkret ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 11f","Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen","11f",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11e","Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen","11e",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 11d","Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen","11d",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 12","Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen","12",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 13","Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen","13",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 14","Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen","14",[],false]