[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bndg-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bndg","Gesetz über den Bundesnachrichtendienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbndg\u002Fxml.zip",9779275,"§ 48","48","Amtsbezeichnungen","Unabhängige Rechtskontrolle","(1) Präsidentin oder Präsident des Unabhängigen Kontrollrates ist die Amtsbezeichnung der Behördenleiterin oder des Behördenleiters. Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Unabhängigen Kontrollrates ist die Amtsbezeichnung der Stellvertreterin oder des Stellvertreters.\n(2) Die weiteren Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans führen die Amtsbezeichnung Kontrollbeauftragte beim Unabhängigen Kontrollrat oder Kontrollbeauftragter beim Unabhängigen Kontrollrat.","BNDG - Technische Aufklärung - Unabhängige Rechtskontrolle - § 48 Amtsbezeichnungen\n\n(1) Präsidentin oder Präsident des Unabhängigen Kontrollrates ist die Amtsbezeichnung der Behördenleiterin oder des Behördenleiters. Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Unabhängigen Kontrollrates ist die Amtsbezeichnung der Stellvertreterin oder des Stellvertreters.\n(2) Die weiteren Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans führen die Amtsbezeichnung Kontrollbeauftragte beim Unabhängigen Kontrollrat oder Kontrollbeauftragter beim Unabhängigen Kontrollrat.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 47","Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans","47",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 46","Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans","46",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 45","Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand","45",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 49","Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung","49",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 50","Leitung des administrativen Kontrollorgans","50",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 51","Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans","51",[],false]