[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bndg-50":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bndg","Gesetz über den Bundesnachrichtendienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbndg\u002Fxml.zip",9779277,"§ 50","50","Leitung des administrativen Kontrollorgans","Unabhängige Rechtskontrolle","Das administrative Kontrollorgan untersteht einer Leiterin oder einem Leiter. Die Leiterin oder der Leiter verfügt über die Befähigung zum Richteramt. Sie oder er steht in einem Beamtenverhältnis zum Bund und ihr oder ihm wird ein Amt der Besoldungsgruppe B 6 übertragen. Sie oder er führt die Amtsbezeichnung Leiterin oder Leiter des administrativen Kontrollorgans. Die Leiterin oder der Leiter unterliegt den Weisungen der Präsidentin oder des Präsidenten.","BNDG - Technische Aufklärung - Unabhängige Rechtskontrolle - § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans\n\nDas administrative Kontrollorgan untersteht einer Leiterin oder einem Leiter. Die Leiterin oder der Leiter verfügt über die Befähigung zum Richteramt. Sie oder er steht in einem Beamtenverhältnis zum Bund und ihr oder ihm wird ein Amt der Besoldungsgruppe B 6 übertragen. Sie oder er führt die Amtsbezeichnung Leiterin oder Leiter des administrativen Kontrollorgans. Die Leiterin oder der Leiter unterliegt den Weisungen der Präsidentin oder des Präsidenten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 49","Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung","49",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 48","Amtsbezeichnungen","48",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 47","Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans","47",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 51","Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans","51",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 52","Beanstandungen","52",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 53","Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates","53",[],false]