[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bndg-9f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bndg","Gesetz über den Bundesnachrichtendienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbndg\u002Fxml.zip",9779226,"§ 9f","9f","Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen","Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst","(1) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person darf der Bundesnachrichtendienst vorbehaltlich der Absätze 2 und 4 und vorbehaltlich des § 9h an inländische Stellen nicht übermitteln.\n(2) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die mindestens 14 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur übermitteln, wenn dies erforderlich ist 1.zur Abwehr einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut im Sinne des § 11b Absatz 1 Satz 2,\n2.zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat im Sinne des § 11a Absatz 1 oder\n3.in den Fällen des § 11b Absatz 2 Nummer 1, 4 und 6.\n(3) Eine zumindest konkretisierte Gefahr nach Absatz 2 Nummer 1 liegt vor, wenn sich der zum Schaden führende Kausalverlauf zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen lässt, aber bereits bestimmte Tatsachen im Einzelfall auf die Entstehung einer konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut hinweisen.\n(4) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur übermitteln, wenn die Voraussetzungen einer Speicherung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 vorliegen.","BNDG - Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien - Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst - § 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen\n\n(1) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person darf der Bundesnachrichtendienst vorbehaltlich der Absätze 2 und 4 und vorbehaltlich des § 9h an inländische Stellen nicht übermitteln.\n(2) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die mindestens 14 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur übermitteln, wenn dies erforderlich ist 1.zur Abwehr einer zumindest konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut im Sinne des § 11b Absatz 1 Satz 2,\n2.zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat im Sinne des § 11a Absatz 1 oder\n3.in den Fällen des § 11b Absatz 2 Nummer 1, 4 und 6.\n(3) Eine zumindest konkretisierte Gefahr nach Absatz 2 Nummer 1 liegt vor, wenn sich der zum Schaden führende Kausalverlauf zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen lässt, aber bereits bestimmte Tatsachen im Einzelfall auf die Entstehung einer konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut hinweisen.\n(4) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur übermitteln, wenn die Voraussetzungen einer Speicherung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 vorliegen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 9e","Verbot der Übermittlung","9e",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 9d","Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten","9d",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9c","Verbundene personenbezogene Daten","9c",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 9g","Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen","9g",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 9h","Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person","9h",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10","Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst","10",[],false]