[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bndg-9g":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bndg","Gesetz über den Bundesnachrichtendienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbndg\u002Fxml.zip",9779227,"§ 9g","9g","Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen","Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst","(1) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person darf der Bundesnachrichtendienst vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 und vorbehaltlich des § 9h weder an eine ausländische Stelle noch an eine über- oder zwischenstaatliche Stelle übermitteln.\n(2) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur unter den Voraussetzungen des § 9f Absatz 2 übermitteln, mit der Maßgabe, dass eine Übermittlung nach dessen Nummer 2 nur bei einem dringenden Tatverdacht einer Straftat zulässig ist, die einer besonders schweren Straftat im Sinne des § 11a Absatz 1 Satz 2 entspricht.\n(3) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die noch nicht 16 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur übermitteln, soweit die Voraussetzungen einer Speicherung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 vorliegen.\n(4) Bei Übermittlungen an Stellen eines Staates, der Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages ist, ist § 9f entsprechend anzuwenden.","BNDG - Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien - Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst - § 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen\n\n(1) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person darf der Bundesnachrichtendienst vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 und vorbehaltlich des § 9h weder an eine ausländische Stelle noch an eine über- oder zwischenstaatliche Stelle übermitteln.\n(2) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur unter den Voraussetzungen des § 9f Absatz 2 übermitteln, mit der Maßgabe, dass eine Übermittlung nach dessen Nummer 2 nur bei einem dringenden Tatverdacht einer Straftat zulässig ist, die einer besonders schweren Straftat im Sinne des § 11a Absatz 1 Satz 2 entspricht.\n(3) Personenbezogene Daten einer minderjährigen Person, die noch nicht 16 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur übermitteln, soweit die Voraussetzungen einer Speicherung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 vorliegen.\n(4) Bei Übermittlungen an Stellen eines Staates, der Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages ist, ist § 9f entsprechend anzuwenden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 9f","Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen","9f",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 9e","Verbot der Übermittlung","9e",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9d","Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten","9d",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 9h","Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person","9h",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 10","Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst","10",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10a","Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen","10a",[],false]