[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bnoto-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":79},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bnoto","Bundesnotarordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-02-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbnoto\u002Fxml.zip",1211881,"§ 17","17","Gebühren","Ausübung des Amtes","(1) Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine Gebührenbefreiung, eine Gebührenermäßigung oder eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung vorsehen, sind ein Gebührenerlass oder eine Gebührenermäßigung nur zulässig, soweit die Gebührenerhebung aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Falls unbillig wäre und die Notarkammer dem Gebührenerlass oder der Gebührenermäßigung zugestimmt hat. In den Tätigkeitsbereichen der Notarkasse und der Ländernotarkasse treten diese an die Stelle der Notarkammern. Das Versprechen und Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit einem Amtsgeschäft sowie jede Beteiligung Dritter an den Gebühren ist unzulässig.\n(2) Beteiligten, denen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung die Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre, hat der Notar seine Urkundstätigkeit in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung vorläufig gebührenfrei oder gegen Zahlung der Gebühren in Monatsraten zu gewähren.","BNOTO - Das Amt des Notars - Ausübung des Amtes - § 17 Gebühren\n\n(1) Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine Gebührenbefreiung, eine Gebührenermäßigung oder eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung vorsehen, sind ein Gebührenerlass oder eine Gebührenermäßigung nur zulässig, soweit die Gebührenerhebung aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Falls unbillig wäre und die Notarkammer dem Gebührenerlass oder der Gebührenermäßigung zugestimmt hat. In den Tätigkeitsbereichen der Notarkasse und der Ländernotarkasse treten diese an die Stelle der Notarkammern. Das Versprechen und Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit einem Amtsgeschäft sowie jede Beteiligung Dritter an den Gebühren ist unzulässig.\n(2) Beteiligten, denen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung die Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre, hat der Notar seine Urkundstätigkeit in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung vorläufig gebührenfrei oder gegen Zahlung der Gebühren in Monatsraten zu gewähren.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 16","Verbot der Mitwirkung als Notar; Selbstablehnung","16",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 15","Verweigerung der Amtstätigkeit","15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14","Allgemeine Berufspflichten","14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 18","Pflicht zur Verschwiegenheit","18",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 18a","Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken","18a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 18b","Form des Zugangs zu Forschungszwecken","18b",[50,57,63,69,74],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 18.11.2019 – NotSt (Brfg) 4\u002F18","ECLI:DE:BGH:2019:181119UNOTST.BRFG.4.18.0","1. Zu der Entfernung eines Notars aus dem Amt.\n2. Zu der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils im Disziplinarverfahren gegen einen Notar.","2019-11-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE307022020.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 22.03.2018 – 5 StR 566\u002F17","ECLI:DE:BGH:2018:220318U5STR566.17.0","1. Ein Notar nimmt mit der Erhebung von Gebühren nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO eine Diensthandlung im Sinne von §§ 332, 334 StGB vor.\n2. Wird er im Gegenzug für eine pflichtwidrige Gebührenunterschreitung mit einer Beurkundung beauftragt, ohne dass er hierauf einen Anspruch hat, stellt dies einen Vorteil im Sinn der §§ 331 ff. StGB dar.","2018-03-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312712018.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 09.04.2015 – 1 BvR 574\u002F15","ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150409.1bvr057415",null,"2015-04-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE408781501.zip",{"title":70,"ecli":66,"leitsatz":71,"date":72,"source_url":73,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 1\u002F14","1. Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln.\n2. Zur Gebührenerhebungspflicht des Notars aus § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BNotO.","2014-11-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302872015.zip",{"title":75,"ecli":76,"leitsatz":66,"date":77,"source_url":78,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.12.2010 – 1 BvR 1747\u002F10","ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101201.1bvr174710","2010-12-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE391441001.zip",false]