[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bnoto-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bnoto","Bundesnotarordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-02-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbnoto\u002Fxml.zip",1211906,"§ 38","38","Anzeige von Abwesenheit oder Verhinderung","Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung","Will sich der Notar länger als eine Woche von seinem Amtssitz entfernen oder ist er aus tatsächlichen Gründen länger als eine Woche an der Ausübung seines Amtes verhindert, so hat er dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Er bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, wenn die Abwesenheit von dem Amtssitz länger als einen Monat dauern soll.","BNOTO - Das Amt des Notars - Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung - § 38 Anzeige von Abwesenheit oder Verhinderung\n\nWill sich der Notar länger als eine Woche von seinem Amtssitz entfernen oder ist er aus tatsächlichen Gründen länger als eine Woche an der Ausübung seines Amtes verhindert, so hat er dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Er bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, wenn die Abwesenheit von dem Amtssitz länger als einen Monat dauern soll.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 36","Verordnungsermächtigung zu Akten und Verzeichnissen","36",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 35","Führung der Akten und Verzeichnisse","35",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 34","Meldepflichten","34",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 39","Notarvertretung","39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 40","Form der Bestellung; Amtseid; Widerruf","40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 41","Amtsausübung der Vertretung","41",[],false]