[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bnoto-44":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bnoto","Bundesnotarordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-02-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbnoto\u002Fxml.zip",1211912,"§ 44","44","Dauer der Amtsbefugnis der Vertretung","Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung","(1) Die Amtsbefugnis der Vertretung beginnt mit der Übernahme des Amtes und endigt, wenn die Bestellung nicht vorher widerrufen wird, mit der Übergabe des Amtes an den Notar. Während dieser Zeit soll sich der Notar der Ausübung seines Amtes enthalten.\n(2) Die Amtshandlungen der Vertretung sind nicht deshalb ungültig, weil die für ihre Bestellung nach § 39 erforderlichen Voraussetzungen nicht vorhanden waren oder später weggefallen sind.","BNOTO - Das Amt des Notars - Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung - § 44 Dauer der Amtsbefugnis der Vertretung\n\n(1) Die Amtsbefugnis der Vertretung beginnt mit der Übernahme des Amtes und endigt, wenn die Bestellung nicht vorher widerrufen wird, mit der Übergabe des Amtes an den Notar. Während dieser Zeit soll sich der Notar der Ausübung seines Amtes enthalten.\n(2) Die Amtshandlungen der Vertretung sind nicht deshalb ungültig, weil die für ihre Bestellung nach § 39 erforderlichen Voraussetzungen nicht vorhanden waren oder später weggefallen sind.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 43","Vergütung der von Amts wegen bestellten Vertretung","43",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 42","Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notar und Vertretung","42",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 41","Amtsausübung der Vertretung","41",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 45","Verwahrung bei Abwesenheit oder Verhinderung","45",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 46","Amtspflichtverletzung der Vertretung","46",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 47","Erlöschen des Amtes","47",[],false]