[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bnoto-6a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bnoto","Bundesnotarordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-02-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbnoto\u002Fxml.zip",1211859,"§ 6a","6a","Versagung und Aussetzung der Bestellung","Bestellung zum Notar","(1) Die Bestellung zum Notar ist zu versagen, wenn weder nachgewiesen wird, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 19a) besteht, noch eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt wird.\n(2) Die Bestellung kann ausgesetzt werden, wenn gegen die Person, deren Bestellung beabsichtigt ist, ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.","BNOTO - Das Amt des Notars - Bestellung zum Notar - § 6a Versagung und Aussetzung der Bestellung\n\n(1) Die Bestellung zum Notar ist zu versagen, wenn weder nachgewiesen wird, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 19a) besteht, noch eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt wird.\n(2) Die Bestellung kann ausgesetzt werden, wenn gegen die Person, deren Bestellung beabsichtigt ist, ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 6","Auswahl bei mehreren geeigneten Personen; Verordnungsermächtigung","6",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 5b","Weitere Voraussetzungen für Anwaltsnotare","5b",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 5a","Weitere Voraussetzungen für hauptberufliche Notare","5a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 7","Anwärterdienst; Verordnungsermächtigung","7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 7a","Notarielle Fachprüfung; Verordnungsermächtigung","7a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 7b","Schriftliche Prüfung","7b",[],false]