[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bnv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":27,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bnv","Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1964-04-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbnv\u002Fxml.zip",9779341,"§ 3","3","Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im Bundesdienst","Ausübung von Nebentätigkeiten","Aufgaben, die für den Bund oder bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden, sind grundsätzlich in ein Hauptamt einzuordnen. Sie sollen nicht als Nebentätigkeit zugelassen werden, wenn sie mit dem Hauptamt in Zusammenhang stehen.","BNV - Ausübung von Nebentätigkeiten - § 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im Bundesdienst\n\nAufgaben, die für den Bund oder bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden, sind grundsätzlich in ein Hauptamt einzuordnen. Sie sollen nicht als Nebentätigkeit zugelassen werden, wenn sie mit dem Hauptamt in Zusammenhang stehen.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst","2",[28,32,36],{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4","Vergütung","4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 5","Allgemeine Erteilung, Widerruf der Genehmigung","5",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Vergütungen für Nebentätigkeiten und Ablieferungspflicht","6",[],false]