[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bogmstrv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bogmstrv","Verordnung über das Berufsbild und über die\nPrüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen\nTeil der Meisterprüfung für das Bogenmacher-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-01-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbogmstrv\u002Fxml.zip",9779400,"§ 4","4","Arbeitsprobe","Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung","(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen: 1.Hobeln einer Bogenstange,\n2.Beziehen eines Bogens,\n3.Ausarbeiten eines ausgesägten und aufgeplatteten Kopfes,\n4.Aufpassen und Nacharbeiten einer Kopfplatte auf einen fertigen Bogen,\n5.Ausrichten einer Bogenstange,\n6.manuelles Anfertigen eines Frosches,\n7.manuelles Anschäften eines Kopfes mit Schwalbenschwanz,\n8.Anschäften eines Froschfüßchens und Aufpassen eines Froschringes,\n9.Anschäften eines Stangenendes und Aufpassen eines Frosches.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.","BOGMSTRV - Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung - § 4 Arbeitsprobe\n\n(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen: 1.Hobeln einer Bogenstange,\n2.Beziehen eines Bogens,\n3.Ausarbeiten eines ausgesägten und aufgeplatteten Kopfes,\n4.Aufpassen und Nacharbeiten einer Kopfplatte auf einen fertigen Bogen,\n5.Ausrichten einer Bogenstange,\n6.manuelles Anfertigen eines Frosches,\n7.manuelles Anschäften eines Kopfes mit Schwalbenschwanz,\n8.Anschäften eines Froschfüßchens und Aufpassen eines Froschringes,\n9.Anschäften eines Stangenendes und Aufpassen eines Frosches.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.",{"abschnitt":21},"2. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Meisterprüfungsarbeit","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Berufsbild","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Übergangsvorschrift","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Weitere Anforderungen","7",[],false]