[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bootsbmstrv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bootsbmstrv","Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und Schiffbauer-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbootsbmstrv\u002Fxml.zip",1212195,"§ 6","6","Situationsaufgabe",null,"(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Bootsbauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.\n(2) Als Situationsaufgabe ist eine der unter den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Arbeiten auszuführen, wobei die gewählte Arbeit nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts gewesen sein darf. Wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 oder Nummer 2 durchgeführt hat, ist eine Arbeit nach Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 auszuführen. Wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Absatz 3 Nummer 3, 4 oder Nummer 5 durchgeführt hat, ist eine Arbeit nach Nummer 3 auszuführen. Als Arbeiten kommen in Betracht: 1.einen Teil der Antriebs-, der Vortriebs-, der Steuerungs- oder der Ruderanlage, der technischen Bordeinrichtung oder des bordelektrischen und bordelektronischen Systems planen sowie anhand der Planung dieses Element herstellen und montieren,\n2.Störungen in der Vernetzung der Antriebs-, der Vortriebs-, der Steuerungs- und der Ruderanlage und der technischen Bordeinrichtung mit dem bordelektrischen und bordelektronischen System feststellen, Ursachen ermitteln und Störungen beseitigen oder\n3.den Aufriss einer bootsbautypischen Einzelkomponente erstellen und diese Einzelkomponente herstellen.","BOOTSBMSTRV - § 6 Situationsaufgabe\n\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Bootsbauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.\n(2) Als Situationsaufgabe ist eine der unter den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Arbeiten auszuführen, wobei die gewählte Arbeit nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts gewesen sein darf. Wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 oder Nummer 2 durchgeführt hat, ist eine Arbeit nach Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 auszuführen. Wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Absatz 3 Nummer 3, 4 oder Nummer 5 durchgeführt hat, ist eine Arbeit nach Nummer 3 auszuführen. Als Arbeiten kommen in Betracht: 1.einen Teil der Antriebs-, der Vortriebs-, der Steuerungs- oder der Ruderanlage, der technischen Bordeinrichtung oder des bordelektrischen und bordelektronischen Systems planen sowie anhand der Planung dieses Element herstellen und montieren,\n2.Störungen in der Vernetzung der Antriebs-, der Vortriebs-, der Steuerungs- und der Ruderanlage und der technischen Bordeinrichtung mit dem bordelektrischen und bordelektronischen System feststellen, Ursachen ermitteln und Störungen beseitigen oder\n3.den Aufriss einer bootsbautypischen Einzelkomponente erstellen und diese Einzelkomponente herstellen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Fachgespräch","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Meisterprüfungsprojekt","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Ziel und Gliederung des Teils I","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II","9",[],false]