[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bosog-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bosog","Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1993-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbosog\u002Fxml.zip",9779487,"§ 10","10","Sonderungsbehörde","Durchführung der Sonderung","Sonderungsbehörde ist in den Fällen des § 1 Nr. 3 und 4 die Gemeinde, im übrigen die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Behörde. Die Sonderungsbehörde kann ihre Befugnis zur Durchführung eines Sonderungsverfahrens für das ganze Gemeindegebiet oder Teile desselben für einzelne Verfahren oder auf Dauer auf eine andere geeignete Behörde übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Sonderungsbehörde können in einer Vereinbarung zwischen ihr und der anderen Behörde geregelt werden.","BOSOG - Durchführung der Sonderung - § 10 Sonderungsbehörde\n\nSonderungsbehörde ist in den Fällen des § 1 Nr. 3 und 4 die Gemeinde, im übrigen die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Behörde. Die Sonderungsbehörde kann ihre Befugnis zur Durchführung eines Sonderungsverfahrens für das ganze Gemeindegebiet oder Teile desselben für einzelne Verfahren oder auf Dauer auf eine andere geeignete Behörde übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Sonderungsbehörde können in einer Vereinbarung zwischen ihr und der anderen Behörde geregelt werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Erlaß des Sonderungsbescheids","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Aufstellung des Sonderungsplans","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Inhalt des Sonderungsbescheids und des Sonderungsplans","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Besonderheiten bei der ergänzenden Bodenneuordnung","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Aussetzung von Verfahren","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Umfang der Grundstücksrechte im Sonderungsgebiet","13",[],false]