[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bosog-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bosog","Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1993-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbosog\u002Fxml.zip",9779494,"§ 17","17","Kosten","Wirkungen der Sonderung","Die Kosten des Verwaltungsverfahrens tragen, soweit nichts Besonderes bestimmt ist, die Eigentümer der in den Sonderungsplan aufgenommenen Grundstücke im Verhältnis der Größe der Grundstücke. In den Fällen des § 3 tragen Eigentümer und Nutzer die auf das Grundstück entfallenden Kosten zu gleichen Teilen. Die Behörde kann eine abweichende Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen namentlich dann anordnen, wenn die Rechtsverfolgung ganz oder teilweise mutwillig erscheint. Die Berichtigung des Grundbuchs ist kostenfrei. Im übrigen gilt § 108 Abs. 1 und 2 des Flurbereinigungsgesetzes sinngemäß.","BOSOG - Wirkungen der Sonderung - § 17 Kosten\n\nDie Kosten des Verwaltungsverfahrens tragen, soweit nichts Besonderes bestimmt ist, die Eigentümer der in den Sonderungsplan aufgenommenen Grundstücke im Verhältnis der Größe der Grundstücke. In den Fällen des § 3 tragen Eigentümer und Nutzer die auf das Grundstück entfallenden Kosten zu gleichen Teilen. Die Behörde kann eine abweichende Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen namentlich dann anordnen, wenn die Rechtsverfolgung ganz oder teilweise mutwillig erscheint. Die Berichtigung des Grundbuchs ist kostenfrei. Im übrigen gilt § 108 Abs. 1 und 2 des Flurbereinigungsgesetzes sinngemäß.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Einrede der Sonderung","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Ausgleich für Rechtsverlust","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Bereicherungsausgleich","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Antrag auf gerichtliche Entscheidung","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Rechtsmittel","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Unterrichtung anderer Stellen, Fortschreibung","20",[],false]