[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bpersvg_2021-26":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bpersvg_2021","Bundespersonalvertretungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbpersvg_2021\u002Fxml.zip",9779545,"§ 26","26","Anfechtung der Wahl","Wahl und Zusammensetzung des Personalrats","Mindestens drei Wahlberechtigte, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle können binnen einer Frist von zwölf Arbeitstagen, vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Verwaltungsgericht anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.","BPERSVG_2021 - Personalvertretungen im Bundesdienst - Wahl und Zusammensetzung des Personalrats - § 26 Anfechtung der Wahl\n\nMindestens drei Wahlberechtigte, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle können binnen einer Frist von zwölf Arbeitstagen, vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Verwaltungsgericht anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 25","Schutz und Kosten der Wahl","25",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 24","Aufgaben des Wahlvorstands","24",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 23","Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle","23",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 27","Zeitpunkt der Wahl, Amtszeit","27",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 28","Vorzeitige Neuwahl","28",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 29","Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen","29",[],false]