[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bpersvg_2021-86":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bpersvg_2021","Bundespersonalvertretungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbpersvg_2021\u002Fxml.zip",9779605,"§ 86","86","Außerordentliche Kündigung und fristlose Entlassung","Anhörung","Vor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen ist der Personalrat anzuhören. Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen. Hat der Personalrat Bedenken, so hat er sie unter Angabe der Gründe der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. § 85 Absatz 3 gilt entsprechend.","BPERSVG_2021 - Personalvertretungen im Bundesdienst - Anhörung - § 86 Außerordentliche Kündigung und fristlose Entlassung\n\nVor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen ist der Personalrat anzuhören. Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen. Hat der Personalrat Bedenken, so hat er sie unter Angabe der Gründe der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. § 85 Absatz 3 gilt entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 85","Ordentliche Kündigung","85",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 84","Angelegenheiten der Mitwirkung","84",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 83","Vorläufige Maßnahmen","83",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 87","Weitere Angelegenheiten der Anhörung","87",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 88","Errichtung","88",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 89","Wahl und Zusammensetzung","89",[],false]