[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bpersvwo-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bpersvwo","Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-09-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbpersvwo\u002Fxml.zip",1212390,"§ 12","12","Bezeichnung der Wahlvorschläge","Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl","(1) Nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel. Finden Wahlen für Personalvertretungen mehrerer Stufen gleichzeitig statt, ist für Wahlvorschläge mit demselben Kennwort für die Wahlen auf allen Stufen die Losentscheidung auf der obersten Stufe maßgebend. Für Wahlvorschläge, die an der Losentscheidung auf der obersten Stufe nicht beteiligt sind, werden die folgenden Plätze auf dem Stimmzettel ausgelost. Die Listenvertreter (§ 8 Abs. 4) sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen.\n(2) Der Wahlvorstand bezeichnet die Wahlvorschläge mit den Familien- und Vornamen der in dem Wahlvorschlag an erster und zweiter Stelle benannten Bewerber, bei gemeinsamer Wahl mit den Familien- und Vornamen der für die Gruppen an erster Stelle benannten Bewerber. Bei Wahlvorschlägen, die mit einem Kennwort versehen sind, ist auch das Kennwort anzugeben.","BPERSVWO - Wahl des Personalrates - Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl - § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge\n\n(1) Nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel. Finden Wahlen für Personalvertretungen mehrerer Stufen gleichzeitig statt, ist für Wahlvorschläge mit demselben Kennwort für die Wahlen auf allen Stufen die Losentscheidung auf der obersten Stufe maßgebend. Für Wahlvorschläge, die an der Losentscheidung auf der obersten Stufe nicht beteiligt sind, werden die folgenden Plätze auf dem Stimmzettel ausgelost. Die Listenvertreter (§ 8 Abs. 4) sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen.\n(2) Der Wahlvorstand bezeichnet die Wahlvorschläge mit den Familien- und Vornamen der in dem Wahlvorschlag an erster und zweiter Stelle benannten Bewerber, bei gemeinsamer Wahl mit den Familien- und Vornamen der für die Gruppen an erster Stelle benannten Bewerber. Bei Wahlvorschlägen, die mit einem Kennwort versehen sind, ist auch das Kennwort anzugeben.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 11","Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen","11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 10","Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge","10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9","Sonstige Erfordernisse","9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 13","Bekanntmachung der Wahlvorschläge","13",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 14","Sitzungsniederschriften","14",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 15","Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe","15",[],false]