[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bpersvwo-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bpersvwo","Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-09-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbpersvwo\u002Fxml.zip",1212391,"§ 13","13","Bekanntmachung der Wahlvorschläge","Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl","(1) Unverzüglich nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1, spätestens jedoch fünf Arbeitstage vor Beginn der Stimmabgabe, gibt der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Wahlvorschläge durch Aushang bis zum Abschluß der Stimmabgabe an den gleichen Stellen wie das Wahlausschreiben bekannt. Die Stimmzettel sollen in diesem Zeitpunkt vorliegen.\n(2) Die Namen der Unterzeichner der Wahlvorschläge werden nicht bekanntgemacht.","BPERSVWO - Wahl des Personalrates - Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl - § 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge\n\n(1) Unverzüglich nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1, spätestens jedoch fünf Arbeitstage vor Beginn der Stimmabgabe, gibt der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Wahlvorschläge durch Aushang bis zum Abschluß der Stimmabgabe an den gleichen Stellen wie das Wahlausschreiben bekannt. Die Stimmzettel sollen in diesem Zeitpunkt vorliegen.\n(2) Die Namen der Unterzeichner der Wahlvorschläge werden nicht bekanntgemacht.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Bezeichnung der Wahlvorschläge","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Sitzungsniederschriften","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Wahlhandlung","16",[],false]