[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bpersvwo-29":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bpersvwo","Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1974-09-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbpersvwo\u002Fxml.zip",1212407,"§ 29","29","Ermittlung der gewählten Bewerber","Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)","(1) Bei Gruppenwahl sind die Bewerber in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen gewählt.\n(2) Bei gemeinsamer Wahl werden die den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze mit den Bewerbern dieser Gruppen in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen besetzt.\n(3) Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.","BPERSVWO - Wahl des Personalrates - Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter - Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl) - § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber\n\n(1) Bei Gruppenwahl sind die Bewerber in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen gewählt.\n(2) Bei gemeinsamer Wahl werden die den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze mit den Bewerbern dieser Gruppen in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen besetzt.\n(3) Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 28","Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe","28",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 27","Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl","27",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 26","Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl","26",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 30","Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis","30",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 32","Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates","32",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 33","Leitung der Wahl","33",[],false]