[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brao-112b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brao","Bundesrechtsanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrao\u002Fxml.zip",1212908,"§ 112b","112b","Örtliche Zuständigkeit","Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen","Örtlich zuständig ist der Anwaltsgerichtshof, der für den Oberlandesgerichtsbezirk errichtet ist, in dem der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre; für hoheitliche Maßnahmen, die berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beeinträchtigen oder verwirklichen, gilt dies sinngemäß. In allen anderen Angelegenheiten ist der Anwaltsgerichtshof zuständig, der für den Oberlandesgerichtsbezirk errichtet ist, in dem der Beklagte seinen Sitz, seine Kanzlei oder ansonsten seinen Wohnsitz hat.","BRAO - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches - Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen - § 112b Örtliche Zuständigkeit\n\nÖrtlich zuständig ist der Anwaltsgerichtshof, der für den Oberlandesgerichtsbezirk errichtet ist, in dem der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre; für hoheitliche Maßnahmen, die berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beeinträchtigen oder verwirklichen, gilt dies sinngemäß. In allen anderen Angelegenheiten ist der Anwaltsgerichtshof zuständig, der für den Oberlandesgerichtsbezirk errichtet ist, in dem der Beklagte seinen Sitz, seine Kanzlei oder ansonsten seinen Wohnsitz hat.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Fünfter Teil","Vierter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 112a","Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit","112a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 112","Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer","112",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 111","Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen","111",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 112c","Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung","112c",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 112d","Klagegegner und Vertretung","112d",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 112e","Berufung","112e",[],false]