[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brao-112f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":77},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brao","Bundesrechtsanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrao\u002Fxml.zip",1212912,"§ 112f","112f","Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse","Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen","(1) Für ungültig oder nichtig erklärt werden können, wenn sie unter Verletzung des Gesetzes oder der Satzung zustande gekommen sind oder wenn sie ihrem Inhalt nach mit dem Gesetz oder der Satzung nicht vereinbar sind, 1.Wahlen und Beschlüsse der Organe der Rechtsanwaltskammern und der Organe der Bundesrechtsanwaltskammer mit Ausnahme der Satzungsversammlung sowie\n2.Wahlen zu Organen der Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer.\n(2) Klagen nach Absatz 1 können erhoben werden 1.durch die Behörde, die die Staatsaufsicht führt, und\n2.im Fall der Klage gegen eine Rechtsanwaltskammer durch ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer; im Fall der Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer durch eine Rechtsanwaltskammer.\nIn den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist die Klage gegen einen Beschluss nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Beschluss in seinen Rechten verletzt zu sein.\n(3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 kann die Klage nur innerhalb eines Monats nach der Wahl oder Beschlussfassung erhoben werden.","BRAO - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches - Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen - § 112f Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse\n\n(1) Für ungültig oder nichtig erklärt werden können, wenn sie unter Verletzung des Gesetzes oder der Satzung zustande gekommen sind oder wenn sie ihrem Inhalt nach mit dem Gesetz oder der Satzung nicht vereinbar sind, 1.Wahlen und Beschlüsse der Organe der Rechtsanwaltskammern und der Organe der Bundesrechtsanwaltskammer mit Ausnahme der Satzungsversammlung sowie\n2.Wahlen zu Organen der Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer.\n(2) Klagen nach Absatz 1 können erhoben werden 1.durch die Behörde, die die Staatsaufsicht führt, und\n2.im Fall der Klage gegen eine Rechtsanwaltskammer durch ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer; im Fall der Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer durch eine Rechtsanwaltskammer.\nIn den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist die Klage gegen einen Beschluss nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Beschluss in seinen Rechten verletzt zu sein.\n(3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 kann die Klage nur innerhalb eines Monats nach der Wahl oder Beschlussfassung erhoben werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Fünfter Teil","Vierter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 112e","Berufung","112e",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 112d","Klagegegner und Vertretung","112d",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 112c","Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung","112c",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 112g","Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren","112g",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 112h","Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise","112h",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 113","Ahndung einer Pflichtverletzung","113",[50,57,62,67,72],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 30.05.2022 – AnwZ (Brfg) 47\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:300522BANWZ.BRFG.47.21.0",null,"2022-05-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE634392022.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":53,"date":60,"source_url":61,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 25.02.2022 – AnwZ (Brfg) 22\u002F21","ECLI:DE:BGH:2022:250222BANWZ.BRFG.22.21.0","2022-02-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE630642022.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":53,"date":65,"source_url":66,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 07.12.2020 – AnwZ (Brfg) 19\u002F19","ECLI:DE:BGH:2020:071220UANWZ.BRFG.19.19.0","2020-12-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE615302021.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":53,"date":70,"source_url":71,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 08.06.2016 – AnwZ (Brfg) 16\u002F16","ECLI:DE:BGH:2016:080616BANWZ.BRFG.16.16.0","2016-06-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE160010629.zip",{"title":73,"ecli":53,"leitsatz":74,"date":75,"source_url":76,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 08.02.2010 – AnwZ (B) 80\u002F09, AnwZ (B) 112\u002F09","1. Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 BRAO sind Teilneuwahlen des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer nur alle zwei Jahre durchzuführen. Ein anderer Turnus ist unzulässig .\n2. Eine Wahl ist nur bei einem Wahlfehler für ungültig zu erklären, der auf das Wahlergebnis von Einfluss ist oder konkret und nicht nur theoretisch von Einfluss sein kann. Das ist bei einem Verstoß gegen § 68 Abs. 2 Satz 1 BRAO der Fall .\n3. Das Gericht darf trotz eines solchen Fehlers davon absehen, die angefochtene Wahl für ungültig zu erklären, wenn das dem wahlprüfungsrechtlichen Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs entspricht oder wenn das Interesse am Bestandsschutz des im Vertrauen auf die Gesetzmäßigkeit der Wahl gewählten Vorstands den festzustellenden Wahlfehler überwiegt .","2010-02-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE315522010.zip",false]