[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brao-131":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brao","Bundesrechtsanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrao\u002Fxml.zip",1212941,"§ 131","131","Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht","Einleitung des Verfahrens","(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Anwaltsgericht die Anschuldigung zur Hauptverhandlung zu.\n(2) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer nicht angefochten werden.\n(3) Der Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, ist zu begründen. Gegen den Beschluß steht der Staatsanwaltschaft die sofortige Beschwerde zu.","BRAO - Anwaltsgerichtliches Verfahren - Verfahren im ersten Rechtszug - Einleitung des Verfahrens - § 131 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht\n\n(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Anwaltsgericht die Anschuldigung zur Hauptverhandlung zu.\n(2) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer nicht angefochten werden.\n(3) Der Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, ist zu begründen. Gegen den Beschluß steht der Staatsanwaltschaft die sofortige Beschwerde zu.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Siebenter Teil","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 130","Inhalt der Anschuldigungsschrift","130",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 123","Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens","123",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 122","Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens","122",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 132","Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses","132",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 133","Zustellung des Eröffnungsbeschlusses","133",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 134","Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer","134",[],false]