[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brao-137":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brao","Bundesrechtsanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrao\u002Fxml.zip",1212945,"§ 137","137","Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter","Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht","Das Anwaltsgericht kann eines seiner Mitglieder beauftragen, Zeugen oder Sachverständige zu vernehmen. Es kann auch ein anderes Anwaltsgericht oder das Amtsgericht um die Vernehmung ersuchen. Zeugen oder Sachverständige sind jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer in der Hauptverhandlung zu vernehmen, es sei denn, dass sie voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung gehindert sind oder ihnen das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.","BRAO - Anwaltsgerichtliches Verfahren - Verfahren im ersten Rechtszug - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht - § 137 Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter\n\nDas Anwaltsgericht kann eines seiner Mitglieder beauftragen, Zeugen oder Sachverständige zu vernehmen. Es kann auch ein anderes Anwaltsgericht oder das Amtsgericht um die Vernehmung ersuchen. Zeugen oder Sachverständige sind jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer in der Hauptverhandlung zu vernehmen, es sei denn, dass sie voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung gehindert sind oder ihnen das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Siebenter Teil","Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 134","Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer","134",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 133","Zustellung des Eröffnungsbeschlusses","133",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 132","Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses","132",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 138","Verlesen von Protokollen","138",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 139","Entscheidung des Anwaltsgerichts","139",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 140","Protokollführer","140",[],false]