[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brao-44":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brao","Bundesrechtsanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrao\u002Fxml.zip",1212814,"§ 44","44","Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags","Allgemeines","Der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären. Er hat den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht.","BRAO - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte - Allgemeines - § 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags\n\nDer Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären. Er hat den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 43f","Kenntnisse im Berufsrecht","43f",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 43e","Inanspruchnahme von Dienstleistungen","43e",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 43d","Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen","43d",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 45","Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung","45",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 46","Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte","46",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 46a","Zulassung als Syndikusrechtsanwalt","46a",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 01.12.2025 – AnwZ (Brfg) 50\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:011225UANWZ.BRFG.50.24.0","Die Erfüllung der Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.","2025-12-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702952026.zip","rechtsprechung",false]