[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brao-59":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brao","Bundesrechtsanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-08-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrao\u002Fxml.zip",1212835,"§ 59","59","Ausbildung von Referendaren","Allgemeines","Der Rechtsanwalt soll in angemessenem Umfang an der Ausbildung der Referendare mitwirken. Er hat den Referendar, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist, in den Aufgaben eines Rechtsanwalts zu unterweisen, ihn anzuleiten und ihm Gelegenheit zu praktischen Arbeiten zu geben. Gegenstand der Ausbildung soll insbesondere sein die gerichtliche und außergerichtliche Anwaltstätigkeit, der Umgang mit Mandanten, das anwaltliche Berufsrecht und die Organisation einer Anwaltskanzlei.","BRAO - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte - Allgemeines - § 59 Ausbildung von Referendaren\n\nDer Rechtsanwalt soll in angemessenem Umfang an der Ausbildung der Referendare mitwirken. Er hat den Referendar, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist, in den Aufgaben eines Rechtsanwalts zu unterweisen, ihn anzuleiten und ihm Gelegenheit zu praktischen Arbeiten zu geben. Gegenstand der Ausbildung soll insbesondere sein die gerichtliche und außergerichtliche Anwaltstätigkeit, der Umgang mit Mandanten, das anwaltliche Berufsrecht und die Organisation einer Anwaltskanzlei.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 58","Mitgliederakten","58",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 57","Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten","57",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 56","Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer","56",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 59a","Satzungskompetenz","59a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 59b","Berufsausübungsgesellschaften","59b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 59c","Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe","59c",[],false]