[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brgo_2025-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brgo_2025","Geschäftsordnung des Bundesrates","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-05-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrgo_2025\u002Fxml.zip",9779971,"§ 34","34","Sitzungsbericht",null,"(1) Über die Sitzungen des Bundesrates wird ein wörtlicher Bericht aufgenommen.\n(2) Der Bericht ist vertraulich, soweit die Verhandlungen vertraulich sind (§ 17 Absatz 2). Der Bundesrat kann bestimmen, dass über eine nicht öffentliche Sitzung ein Bericht nicht aufgenommen wird.\n(3) Der Bericht gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Ausgabe Einspruch bei der Präsidentin oder dem Präsidenten eingelegt wird. Gibt die Präsidentin oder der Präsident dem Einspruch nicht statt, so entscheidet der Bundesrat.","BRGO_2025 - § 34 Sitzungsbericht\n\n(1) Über die Sitzungen des Bundesrates wird ein wörtlicher Bericht aufgenommen.\n(2) Der Bericht ist vertraulich, soweit die Verhandlungen vertraulich sind (§ 17 Absatz 2). Der Bundesrat kann bestimmen, dass über eine nicht öffentliche Sitzung ein Bericht nicht aufgenommen wird.\n(3) Der Bericht gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Ausgabe Einspruch bei der Präsidentin oder dem Präsidenten eingelegt wird. Gibt die Präsidentin oder der Präsident dem Einspruch nicht statt, so entscheidet der Bundesrat.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 33","Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages","33",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 32","Wirksamwerden der Beschlüsse","32",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 31","Verfahren bei Beschlüssen nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes","31",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 35","Vereinfachtes Verfahren","35",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 36","Zuweisung der Vorlagen","36",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 37","Tagungsort, Öffentlichkeit, Anwesenheitsliste","37",[],false]