[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brgo_2025-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brgo_2025","Geschäftsordnung des Bundesrates","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-05-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrgo_2025\u002Fxml.zip",9779937,"§ 7","7","Stellung der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten",null,"(1) Die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten vertreten die Präsidentin oder den Präsidenten im Falle ihrer oder seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Beendigung ihres oder seines Amtes nach Maßgabe ihrer Reihenfolge. Ein Fall der Verhinderung liegt auch vor, solange die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrates nach Artikel 57 des Grundgesetzes die Befugnisse der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten wahrnimmt.\n(2) Die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten beraten und unterstützen die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Erledigung ihrer oder seiner Aufgaben.","BRGO_2025 - § 7 Stellung der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten\n\n(1) Die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten vertreten die Präsidentin oder den Präsidenten im Falle ihrer oder seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Beendigung ihres oder seines Amtes nach Maßgabe ihrer Reihenfolge. Ein Fall der Verhinderung liegt auch vor, solange die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrates nach Artikel 57 des Grundgesetzes die Befugnisse der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten wahrnimmt.\n(2) Die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten beraten und unterstützen die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Erledigung ihrer oder seiner Aufgaben.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Stellung der Präsidentin oder des Präsidenten","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen oder der Vizepräsidenten","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Ausweise, Fahrkarten","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Präsidium","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Ständiger Beirat","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Schriftführung","10",[],false]