[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-brkg_2005-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"brkg_2005","Bundesreisekostengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-05-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbrkg_2005\u002Fxml.zip",9780041,"§ 12","12","Erkrankung während einer Dienstreise",null,"Erkranken Dienstreisende und werden sie in ein Krankenhaus aufgenommen, werden für jeden vollen Kalendertag des Krankenhausaufenthalts die notwendigen Auslagen für die Unterkunft am Geschäftsort erstattet. Für eine Besuchsreise einer oder eines Angehörigen aus Anlass einer durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesenen lebensgefährlichen Erkrankung der oder des Dienstreisenden werden Fahrtauslagen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3 oder § 5 Abs. 1 erstattet.","BRKG_2005 - § 12 Erkrankung während einer Dienstreise\n\nErkranken Dienstreisende und werden sie in ein Krankenhaus aufgenommen, werden für jeden vollen Kalendertag des Krankenhausaufenthalts die notwendigen Auslagen für die Unterkunft am Geschäftsort erstattet. Für eine Besuchsreise einer oder eines Angehörigen aus Anlass einer durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesenen lebensgefährlichen Erkrankung der oder des Dienstreisenden werden Fahrtauslagen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3 oder § 5 Abs. 1 erstattet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Erstattung sonstiger Kosten","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Aufwands- und Pauschvergütung","9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Auslandsdienstreisen","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 15","Trennungsgeld","15",[],false]