[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bsg_1999-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bsg_1999","Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze\nin der gesetzlichen Rentenversicherung für 1999\nund zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der\nSozialversicherung für 1999","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbsg_1999\u002Fxml.zip",9780138,"§ 4","4","Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung",null,"(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes berechneten Faktoren betragen für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999\n1.\nin der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung\na)\nvon Entgeltpunkten in Beiträge\n10350,9900,\nvon Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge\n8729,8558,\nb)\nvon Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte\n0,0000966091,\nvon Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)\n0,0001145494,\n2.\nin der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung\na)\nvon Entgeltpunkten in Beiträge\n13748,2380,\nvon Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge\n11595,0392,\nb)\nvon Beiträgen in Entgeltpunkte\n0,0000727366,\nvon Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)\n0,0000862438.\n(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.\n(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.\n(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.","BSG_1999 - § 4 Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung\n\n(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes berechneten Faktoren betragen für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999\n1.\nin der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung\na)\nvon Entgeltpunkten in Beiträge\n10350,9900,\nvon Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge\n8729,8558,\nb)\nvon Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte\n0,0000966091,\nvon Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)\n0,0001145494,\n2.\nin der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung\na)\nvon Entgeltpunkten in Beiträge\n13748,2380,\nvon Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge\n11595,0392,\nb)\nvon Beiträgen in Entgeltpunkte\n0,0000727366,\nvon Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)\n0,0000862438.\n(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.\n(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.\n(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Beitragssätze in der Rentenversicherung","1",[],[],false]