[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bsi-itsikv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bsi-itsikv","Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-11-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbsi-itsikv\u002Fxml.zip",9780209,"§ 10","10","Anerkennung von Normen, Standards oder branchenabgestimmten IT-Sicherheitsvorgaben",null,"(1) Das Bundesamt kann von Amts wegen feststellen, dass eine bestehende Norm oder ein Standard geeignet ist, die Anforderungen nach § 5 Absatz 3 zu gewährleisten. Ein Anspruch auf diese Feststellung besteht nicht.\n(2) Branchenverbände oder Hersteller können branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgaben zur Gewährleistung der Anforderungen nach § 5 Absatz 3 vorschlagen. Das Bundesamt stellt auf Antrag fest, ob diese geeignet sind, die Anforderungen nach § 5 Absatz 3 zu gewährleisten. Die Feststellung befristet das Bundesamt entsprechend der zu erwartenden Entwicklungen in der Produktkategorie. Ein Anspruch auf diese Feststellung besteht nicht.\n(3) Für eine Norm, einen Standard oder eine branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgabe, der oder die nicht mehr diesen Anforderungen oder dem Stand der Technik entspricht oder in eine Technische Richtlinie überführt wurde, kann die Feststellung nach Absatz 1 vom Bundesamt vor Ablauf der Frist widerrufen werden.\n(4) Wird für eine Produktkategorie mehr als ein Antrag nach Absatz 2 gestellt, so gibt das Bundesamt den Standard mit einer angemessenen Frist zur Einigung an die Vorschlagenden zurück; es kann nach Ablauf dieser Frist ohne Einigung einen der Standards zur Prüfung auswählen.\n(5) Ein oder mehrere branchenspezifische Sicherheitsstandards oder eine oder mehrere branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgaben können vom Bundesamt im Benehmen mit der Branche in eine Technische Richtlinie überführt werden.","BSI-ITSIKV - § 10 Anerkennung von Normen, Standards oder branchenabgestimmten IT-Sicherheitsvorgaben\n\n(1) Das Bundesamt kann von Amts wegen feststellen, dass eine bestehende Norm oder ein Standard geeignet ist, die Anforderungen nach § 5 Absatz 3 zu gewährleisten. Ein Anspruch auf diese Feststellung besteht nicht.\n(2) Branchenverbände oder Hersteller können branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgaben zur Gewährleistung der Anforderungen nach § 5 Absatz 3 vorschlagen. Das Bundesamt stellt auf Antrag fest, ob diese geeignet sind, die Anforderungen nach § 5 Absatz 3 zu gewährleisten. Die Feststellung befristet das Bundesamt entsprechend der zu erwartenden Entwicklungen in der Produktkategorie. Ein Anspruch auf diese Feststellung besteht nicht.\n(3) Für eine Norm, einen Standard oder eine branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgabe, der oder die nicht mehr diesen Anforderungen oder dem Stand der Technik entspricht oder in eine Technische Richtlinie überführt wurde, kann die Feststellung nach Absatz 1 vom Bundesamt vor Ablauf der Frist widerrufen werden.\n(4) Wird für eine Produktkategorie mehr als ein Antrag nach Absatz 2 gestellt, so gibt das Bundesamt den Standard mit einer angemessenen Frist zur Einigung an die Vorschlagenden zurück; es kann nach Ablauf dieser Frist ohne Einigung einen der Standards zur Prüfung auswählen.\n(5) Ein oder mehrere branchenspezifische Sicherheitsstandards oder eine oder mehrere branchenabgestimmte IT-Sicherheitsvorgaben können vom Bundesamt im Benehmen mit der Branche in eine Technische Richtlinie überführt werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Verwendung des Sicherheitskennzeichens","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Laufzeit des IT-Sicherheitskennzeichens und Erlöschen","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Gegenstand der Herstellererklärung","7",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Produktkategorien","11",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 12","Aufsicht","12",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 13","Informationen für Verbraucher","13",[],false]