[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bsig_2025-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bsig_2025","Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbsig_2025\u002Fxml.zip",9780258,"§ 6","6","Informationsaustausch","Aufgaben und Befugnisse","(1) Das Bundesamt betreibt eine Online-Plattform zum Informationsaustausch mit wichtigen Einrichtungen, besonders wichtigen Einrichtungen und Einrichtungen der Bundesverwaltung. Es kann die beteiligten Hersteller, Lieferanten oder Dienstleister zum Austausch über Cyberbedrohungen, Schwachstellen, Beinahevorfälle und IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Aufdeckung und Abwehr von Cyberangriffen hinzuziehen. Das Bundesamt kann weiteren Stellen die Teilnahme ermöglichen.\n(2) Das Bundesamt gibt Teilnahmebedingungen für den Informationsaustausch und die Plattformnutzung zwischen den Teilnehmenden vor.","BSIG_2025 - Das Bundesamt - Aufgaben und Befugnisse - § 6 Informationsaustausch\n\n(1) Das Bundesamt betreibt eine Online-Plattform zum Informationsaustausch mit wichtigen Einrichtungen, besonders wichtigen Einrichtungen und Einrichtungen der Bundesverwaltung. Es kann die beteiligten Hersteller, Lieferanten oder Dienstleister zum Austausch über Cyberbedrohungen, Schwachstellen, Beinahevorfälle und IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Aufdeckung und Abwehr von Cyberangriffen hinzuziehen. Das Bundesamt kann weiteren Stellen die Teilnahme ermöglichen.\n(2) Das Bundesamt gibt Teilnahmebedingungen für den Informationsaustausch und die Plattformnutzung zwischen den Teilnehmenden vor.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 5","Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik","5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4","Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes","4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 3","Aufgaben des Bundesamtes","3",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 7","Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte","7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 8","Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes","8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 9","Verarbeitung von Protokollierungsdaten der Kommunikationstechnik des Bundes","9",[],false]