[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bsnotfprv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bsnotfprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat oder Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-09-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbsnotfprv\u002Fxml.zip",9780364,"§ 10","10","Mündliche Prüfung",null,"(1) Die mündliche Prüfung besteht aus einer Prüfungsleistung in Form eines fallbezogenen Fachgespräches. Die zu prüfende Person hat nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme des beruflichen Alltags zu analysieren, Lösungen zu entwickeln, zu begründen und Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.\n(2) Die Aufgabenstellung des fallbezogenen Fachgespräches wird auf Grundlage der Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereiches nach § 7 gestellt. Im Fachgespräch können Qualifikationsinhalte nach den §§ 4 bis 6 fallbezogen thematisiert werden.\n(3) Das fallbezogene Fachgespräch soll 20 Minuten dauern.","BSNOTFPRV - § 10 Mündliche Prüfung\n\n(1) Die mündliche Prüfung besteht aus einer Prüfungsleistung in Form eines fallbezogenen Fachgespräches. Die zu prüfende Person hat nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme des beruflichen Alltags zu analysieren, Lösungen zu entwickeln, zu begründen und Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.\n(2) Die Aufgabenstellung des fallbezogenen Fachgespräches wird auf Grundlage der Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereiches nach § 7 gestellt. Im Fachgespräch können Qualifikationsinhalte nach den §§ 4 bis 6 fallbezogen thematisiert werden.\n(3) Das fallbezogene Fachgespräch soll 20 Minuten dauern.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Schriftliche Prüfung","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Form und Ablauf der Prüfung","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Prüfungsbereich „Büroorganisation“","7",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Bewertung der Prüfungsleistungen","11",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 12","Bestehen der Prüfung, Gesamtnote","12",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 13","Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen","13",[],false]