[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btbrggo-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btbrggo","Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den\nAusschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1951-04-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtbrggo\u002Fxml.zip",9780501,"§ 12","12","Abschluß des Verfahrens",null,"(1) Wird in der zweiten wegen der gleichen Sache einberufenen Sitzung ein Einigungsvorschlag nicht beschlossen, so kann jedes Mitglied den Abschluß des Verfahrens beantragen.\n(2) Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn in der folgenden Sitzung sich keine Mehrheit für einen Einigungsvorschlag findet.\n(3) Auf andere Weise kann das Verfahren ohne Einigungsvorschlag nicht abgeschlossen werden.\n(4) Der Vorsitzende hat den Abschluß des Verfahrens festzustellen und unverzüglich dem Präsidenten des Bundestages und des Bundesrates mitzuteilen.","BTBRGGO - § 12 Abschluß des Verfahrens\n\n(1) Wird in der zweiten wegen der gleichen Sache einberufenen Sitzung ein Einigungsvorschlag nicht beschlossen, so kann jedes Mitglied den Abschluß des Verfahrens beantragen.\n(2) Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn in der folgenden Sitzung sich keine Mehrheit für einen Einigungsvorschlag findet.\n(3) Auf andere Weise kann das Verfahren ohne Einigungsvorschlag nicht abgeschlossen werden.\n(4) Der Vorsitzende hat den Abschluß des Verfahrens festzustellen und unverzüglich dem Präsidenten des Bundestages und des Bundesrates mitzuteilen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Verfahren im Falle eines Einigungsvorschlages auf Bestätigung des Gesetzesbeschlusses","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Verfahren im Bundestag","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Unterausschüsse","9",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Außerkrafttreten","13",[],false]