[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btgo_2025-103":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btgo_2025","Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-10-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtgo_2025\u002Fxml.zip",1214094,"§ 103","103","Beschränkung der Beratung über Große Anfragen",null,"Gehen Große Anfragen so zahlreich ein, dass sie die ordnungsgemäße Erledigung der Geschäfte gefährden, so kann der Bundestag zeitweilig die Beratungen darüber auf einen bestimmten wöchentlichen Sitzungstag beschränken. Auch in diesem Fall kann der Bundestag die Beratung über einzelne Große Anfragen an einem anderen Sitzungstag beschließen.","BTGO_2025 - § 103 Beschränkung der Beratung über Große Anfragen\n\nGehen Große Anfragen so zahlreich ein, dass sie die ordnungsgemäße Erledigung der Geschäfte gefährden, so kann der Bundestag zeitweilig die Beratungen darüber auf einen bestimmten wöchentlichen Sitzungstag beschränken. Auch in diesem Fall kann der Bundestag die Beratung über einzelne Große Anfragen an einem anderen Sitzungstag beschließen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 102","Ablehnung der Beantwortung der Großen Anfragen","102",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 101","Beantwortung und Beratung von Großen Anfragen","101",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 100","Große Anfragen","100",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 104","Kleine Anfragen","104",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 105","Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages","105",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 106","Aktuelle Stunde und Befragung der Bundesregierung","106",[],false]