[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btgo_2025-124":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btgo_2025","Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-10-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtgo_2025\u002Fxml.zip",1214116,"§ 124","124","Wahrung der Frist",null,"Bei Berechnung einer Frist, innerhalb der eine Erklärung gegenüber dem Bundestag abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist, wird der Tag, an dem die Erklärung oder Leistung erfolgt, nicht mitgerechnet. Ist danach die Erklärung oder Leistung an einem Sonnabend, Sonntag oder einem am Sitz des Bundestages gesetzlich anerkannten Feiertag zu bewirken, so tritt an dessen Stelle der nächstfolgende Werktag. Die Erklärung oder Leistung ist während der üblichen Dienststunden, spätestens aber um 18 Uhr, zu bewirken.","BTGO_2025 - § 124 Wahrung der Frist\n\nBei Berechnung einer Frist, innerhalb der eine Erklärung gegenüber dem Bundestag abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist, wird der Tag, an dem die Erklärung oder Leistung erfolgt, nicht mitgerechnet. Ist danach die Erklärung oder Leistung an einem Sonnabend, Sonntag oder einem am Sitz des Bundestages gesetzlich anerkannten Feiertag zu bewirken, so tritt an dessen Stelle der nächstfolgende Werktag. Die Erklärung oder Leistung ist während der üblichen Dienststunden, spätestens aber um 18 Uhr, zu bewirken.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 123","Fristberechnung","123",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 122a","Elektronische Dokumente","122a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 122","Übersendung beschlossener Gesetze","122",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 125","Unerledigte Gegenstände","125",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 126","Abweichungen von dieser Geschäftsordnung","126",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 127","Auslegung dieser Geschäftsordnung","127",[],false]