[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btgo_2025-40":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btgo_2025","Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-10-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtgo_2025\u002Fxml.zip",1214021,"§ 40","40","Unterbrechung der Sitzung",null,"Wenn im Bundestag störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann der sitzungsleitende Präsident die Sitzung auf bestimmte Zeit unterbrechen oder aufheben. Kann er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt er den Präsidentenstuhl; die Sitzung wird dadurch unterbrochen. Zur Fortsetzung der Sitzung beruft der sitzungsleitende Präsident ein.","BTGO_2025 - § 40 Unterbrechung der Sitzung\n\nWenn im Bundestag störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann der sitzungsleitende Präsident die Sitzung auf bestimmte Zeit unterbrechen oder aufheben. Kann er sich kein Gehör verschaffen, so verlässt er den Präsidentenstuhl; die Sitzung wird dadurch unterbrochen. Zur Fortsetzung der Sitzung beruft der sitzungsleitende Präsident ein.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 39","Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen","39",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 38","Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages","38",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 37","Ordnungsgeld","37",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 41","Weitere Ordnungsmaßnahmen","41",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 42","Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung","42",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 43","Recht auf jederzeitiges Gehör","43",[],false]