[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btgo_2025-79":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btgo_2025","Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-10-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtgo_2025\u002Fxml.zip",1214063,"§ 79","79","Erste Beratung von Gesetzentwürfen",null,"In der ersten Beratung findet eine allgemeine Aussprache nur statt, wenn es vom Ältestenrat empfohlen, bis zum Aufruf des betreffenden Punktes der Tagesordnung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt oder gemäß § 80 Absatz 4 beschlossen wird. In der Aussprache werden nur die Grundsätze der Vorlagen besprochen. Sachanträge dürfen nicht gestellt werden.","BTGO_2025 - § 79 Erste Beratung von Gesetzentwürfen\n\nIn der ersten Beratung findet eine allgemeine Aussprache nur statt, wenn es vom Ältestenrat empfohlen, bis zum Aufruf des betreffenden Punktes der Tagesordnung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt oder gemäß § 80 Absatz 4 beschlossen wird. In der Aussprache werden nur die Grundsätze der Vorlagen besprochen. Sachanträge dürfen nicht gestellt werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 78","Beratungen","78",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 77","Behandlung der Vorlagen","77",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 76","Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages","76",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 80","Überweisung an einen Ausschuss","80",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 80a","Überprüfung von Gesetzentwürfen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit","80a",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 81","Zweite Beratung von Gesetzentwürfen","81",[],false]