[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btmg-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btmg","Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1981-07-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtmg_1981\u002Fxml.zip",1214192,"§ 10","10","Rücknahme und Widerruf","Erlaubnis und Erlaubnisverfahren","(1) Die Erlaubnis kann auch widerrufen werden, wenn von ihr innerhalb eines Zeitraumes von zwei Kalenderjahren kein Gebrauch gemacht worden ist. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.\n(2) Die zuständige oberste Landesbehörde wird über die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis unverzüglich unterrichtet.","BTMG - Erlaubnis und Erlaubnisverfahren - § 10 Rücknahme und Widerruf\n\n(1) Die Erlaubnis kann auch widerrufen werden, wenn von ihr innerhalb eines Zeitraumes von zwei Kalenderjahren kein Gebrauch gemacht worden ist. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.\n(2) Die zuständige oberste Landesbehörde wird über die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis unverzüglich unterrichtet.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Entscheidung","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Antrag","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10a","Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen","10a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10b","Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen","10b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr","11",[],false]