[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-btmvv_1998-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"btmvv_1998","Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-01-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbtmvv_1998\u002Fxml.zip",9780584,"§ 16","16","Straftaten",null,"Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Betäubungsmittelgesetzes wird bestraft, wer 1.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt,\n2.a)entgegen § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten,\nb)entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder\nc)entgegen § 4 Abs. 1 für ein Tier\nandere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder unter Nichteinhaltung der vorgegebenen Bestimmungszwecke oder sonstiger Beschränkungen verschreibt,\n3.entgegen § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3a)Betäubungsmittel für andere als die dort bezeichneten Einrichtungen,\nb)andere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder\nc)dort bezeichnete Betäubungsmittel unter Nichteinhaltung der dort genannten Beschränkungen verschreibt oder\n4.entgegen § 7 Abs. 2 Betäubungsmittel für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen verschreibt,\n5.entgegen § 5a Absatz 3 Satz 1 Diamorphin verschreibt, verabreicht oder überlässt.","BTMVV_1998 - § 16 Straftaten\n\nNach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Betäubungsmittelgesetzes wird bestraft, wer 1.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt,\n2.a)entgegen § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten,\nb)entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder\nc)entgegen § 4 Abs. 1 für ein Tier\nandere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder unter Nichteinhaltung der vorgegebenen Bestimmungszwecke oder sonstiger Beschränkungen verschreibt,\n3.entgegen § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3a)Betäubungsmittel für andere als die dort bezeichneten Einrichtungen,\nb)andere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder\nc)dort bezeichnete Betäubungsmittel unter Nichteinhaltung der dort genannten Beschränkungen verschreibt oder\n4.entgegen § 7 Abs. 2 Betäubungsmittel für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen verschreibt,\n5.entgegen § 5a Absatz 3 Satz 1 Diamorphin verschreibt, verabreicht oder überlässt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 15","Formblätter","15",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 14","Angaben zur Nachweisführung","14",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 13","Nachweisführung","13",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 17","Ordnungswidrigkeiten","17",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 18","Übergangsvorschrift","18",[],false]